awsv
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AwSV
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Deutsche Verordnung, die EU-Recht umsetzt. Bezieht sich auf ortsfeste Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. „Umgang“ in diesem Sinne ist nicht das Abfüllen oder Behandeln, sondern auch das Lagern.
Siehe auch
→ WHG
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