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AwSV

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.

Deutsche Verordnung, die EU-Recht umsetzt. Bezieht sich auf ortsfeste Anlagen, in denen mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird. „Umgang“ in diesem Sinne ist nicht das Abfüllen oder Behandeln, sondern auch das Lagern.

Siehe auch

→ WHG

awsv.1725441557.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin