Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


beauftragte_person

Unterschiede

Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.

Link zu dieser Vergleichsansicht

Nächste Überarbeitung
Vorhergehende Überarbeitung
beauftragte_person [2020/11/26 21:16] – angelegt adminbeauftragte_person [2024/03/18 15:55] (aktuell) – [Beauftragte Person Gefahrgut (bPG)] admin
Zeile 1: Zeile 1:
 ====== Beauftragte Person Gefahrgut (bPG) ====== ====== Beauftragte Person Gefahrgut (bPG) ======
  
-Begriff aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht ("//Handeln für einen Anderen//"). Verantwortliche im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] begehen bei Pflichtverletzungen eine Ordnungswidrigkeit, für die sie selbst (nicht das Unternehmen) einstehen müssen.+Begriff aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht ("//Handeln für einen Anderen//").
  
-Siehe auch → „[[https://www.gefahrgutberater.de/schulungen/beauftragteperson.html|Schulung beauftragter Personen]].+Den Verantwortlichen im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] sind [[pflichten|Pflichten]] zugeordnet, Verstöße dagegen stellen eine [[ordnungswidrigkeit|Ordnungswidrigkeit]] dar. Der Unternehmer, dem diese Pflichten zugewiesen sind, kann diese Pflichten delegieren. Eine eigenmächtige Wahrnehmung der Pflichten führt ebenfalls zur Einstufung als beauftragte Person 
 + 
 +Beauftragte Personen sind daher: 
 + 
 +  * in leitender Funktion (z.B. Versandleiter) 
 +  * als beauftragte Person bestellt (darf mündlich erfolgen, aber nur schriftlich ist eindeutig beweisbar) 
 +  * eigenmächtig Handelnde ohne Leitungsfunktion oder Weisung 
 + 
 +---- 
 + 
 +==== In eigener Sache ==== 
 + 
 +Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte [[https://www.gefahrgutberater.de/schulungen/beauftragteperson.html|Schulungen für beauftragte Personen]] hier an.
  
beauftragte_person.1606421774.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/26 21:16 von admin