beauftragte_person
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====== Beauftragte Person Gefahrgut (bPG) ====== | ====== Beauftragte Person Gefahrgut (bPG) ====== | ||
- | Begriff aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht ("// | + | Begriff aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht ("// |
- | Siehe auch → „[[https:// | + | Den Verantwortlichen im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] sind [[pflichten|Pflichten]] zugeordnet, Verstöße dagegen stellen eine [[ordnungswidrigkeit|Ordnungswidrigkeit]] dar. Der Unternehmer, |
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+ | Beauftragte Personen sind daher: | ||
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+ | * in leitender Funktion (z.B. Versandleiter) | ||
+ | * als beauftragte Person bestellt (darf mündlich erfolgen, aber nur schriftlich ist eindeutig beweisbar) | ||
+ | * eigenmächtig Handelnde ohne Leitungsfunktion oder Weisung | ||
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+ | ==== In eigener Sache ==== | ||
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+ | Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte | ||
beauftragte_person.1606421774.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/26 21:16 von admin