beauftragte_person
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende Überarbeitung | |||
beauftragte_person [2024/03/18 15:52] – [Beauftragte Person Gefahrgut (bPG)] admin | beauftragte_person [2024/03/18 15:55] (aktuell) – [Beauftragte Person Gefahrgut (bPG)] admin | ||
---|---|---|---|
Zeile 3: | Zeile 3: | ||
Begriff aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht ("// | Begriff aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht ("// | ||
- | Den Verantwortlichen im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] sind [[pflichten|Pflichten]] zugeordnet, Verstöße dagegen stellen eine [[ordnungswidrigkeit|Ordnungswidrigkeit]] dar. | + | Den Verantwortlichen im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] sind [[pflichten|Pflichten]] zugeordnet, Verstöße dagegen stellen eine [[ordnungswidrigkeit|Ordnungswidrigkeit]] dar. Der Unternehmer, dem diese Pflichten zugewiesen sind, kann diese Pflichten delegieren. Eine eigenmächtige Wahrnehmung der Pflichten führt ebenfalls zur Einstufung als beauftragte Person |
- | + | ||
- | begehen bei Pflichtverletzungen eine Ordnungswidrigkeit, für die sie selbst (nicht das Unternehmen) einstehen müssen. | + | |
+ | Beauftragte Personen sind daher: | ||
+ | * in leitender Funktion (z.B. Versandleiter) | ||
+ | * als beauftragte Person bestellt (darf mündlich erfolgen, aber nur schriftlich ist eindeutig beweisbar) | ||
+ | * eigenmächtig Handelnde ohne Leitungsfunktion oder Weisung | ||
---- | ---- |
beauftragte_person.1710773520.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/03/18 15:52 von admin