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fahrwegbestimmung

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Fahrwegbestimmung

Durch die Paragraphen 35ff der GGVSEB wird festgelegt, dass bestimmte Gefahrgüter mit besonders hohem Gefahrenpotenzial nur auf der Schiene oder Binnenwasserstraßen werden dürfen (z.B. Sprengstoffe, Benzin in Tankfahrzeugen, hochtoxische Gase). Geht das nicht,sind Autobahnen zu wählen.

Der Weg zur und von der Autobahn wird durch die Fahrwegbestimmung festgelegt, die bei der Beförderung mitgeführt werden muss. Sofern die Nutzung von Autobahnen nicht zumutbar ist (oder einfach keine in der Nähe der Route liegen), führt die Fahrwegbestimmung auf der mutmaßlich sichersten Route zum Ziel. Die Fahrwegbestimmung wird auf Antrag erteilt und gilt max. fünf Jahre. Die Erteilung kann für einen Einzelfall oder zeitlich limitiert erfolgen. Die Bundesländer gehen aber dankbarerweise dazu über, für bestimmte Routen Allgemeinverfügungen im Internet zu veröffentlichen. Wenn Produkte, die der Fahrwegbestimmung unterliegen, auf der Autobahn befördert werden und auf Grund von Vollsperrungen die Autobahn verlassen müssen, müssen die ausgeschilderten Umleitungen gefahren werden.

fahrwegbestimmung.1607026499.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/12/03 21:14 von admin