Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


gegenstand

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Gegenstand

Im Sinne des Gefahrgutrechts sind Gegenstände z.Z. nicht genauer definiert.

Gegenstände dürfen z.T. unverpackt (je nach Verpackungsanweisung) befördert werden. In diesen Fällen gelten sie als Versandstücke und dürfen auch nicht kennzeichnungspflichtig unter den Regeln von 1.1.3.6 ADR/ RID als Versandstücke befördert werden.

Eindeutig zu den Gegenständen zählen derzeit Batterien, Kältemaschinen oder Druckgaspackungen. Grundsätzlich nicht als Gegenstand gelten Verpackungen.

gegenstand.1714396873.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/04/29 15:21 von admin