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Diverse mögliche Bedeutungen im Gefahrgutrecht:

  1. Kategorie zur Einstufung von Verstößen bei Gefahrguttransporten

Die Kategorien für die Einstufung von Verstößen findet sich in der Richtline „95/50/EG über einheitliche Verfahren für die Kontrtolle von Gefahrguttransporten auf der Straße“ der EU. Dabei gilt:

  • Kategorie I: Der Verstoß ist so schwer, dass unverzüglich Maßnahmen einzuleiten sind die Weiterfahrt bis zur Abstellung des Mangels untersagt werden muss (z.B. mangelhafte Ladungssicherung).
  • Kategorie II: Ein schwerer Verstoß, der nach Möglichkeit vor Ort abgestellt werden soll. Hier hat das Kontrollorgan einen Entscheidungsspielraum, ob die Untersagung der Weiterfahrt angemessen ist (z.B. Prüffristen von IBC sind überschritten).
  • Kategorie III: Verstoß mit geringer Gefahr, die sich vor Ort nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand abstellen lassen (z.B. Gefahrzettel sind geringfügig zu klein).
kategorie.1743419624.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/03/31 13:13 von admin