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sprengstoffbefaehigungsschein

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Sprengstoffbefähigungsschein

Gibt es so nur in Deutschland auf Grundlage des Sprengstoffgesetzes.

Durch den Befähigungsschein weist der Inhaber nach, dass er die Zuverlässigkeit und Fachkunde für den Umgang mit Explosivstoffen bzw. Gegenständen mit Explosivstoff besitzt. Leider möchte der deutsche Gesetzgeber unter „Umgang“ auch den Transport verstanden wissen, obwohl das Gefahrgutrecht da schon eine ganze Menge an Regeln aufgestellt hat.

Üblich sind die grünen Büchlein wie rechts zu sehen, es gibt aber auch andere Fassungen (es lebe der Föderalismus).

Der Sprengstoffbefähigungsschein ist nur dann vorgeschrieben, wenn das Sprengstoffgesetz dies für das konkrete Produkt auch fordert (wirklich!). Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der reinen „Fachkunde“ und dem Befähigungsschein. Die Fachkunde (vorgeschrieben für P2, T2, S2) wird u.a. durch Lehrgangsteilnahme & Zeugnis nachgewiesen, der Befähigungsschein wird auf Antrag behördlich erteilt. Dazu gehört dann immer eine Zuverlässigkeitsprüfung, die auch das Thema Terrortrottel prüft.

sprengstoffbefaehigungsschein.1773126964.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin