stauer
Stauer
Kein feststehender Begriff des Gefahrgutrechts.
Als „Stauer“ angesprochen werden kann:
- Der Unterzeichner des Packzertifikates
- Der Verantwortliche, der Sendungen in einem Container gestaut hat
stauer.txt · Zuletzt geändert: 2023/02/20 14:48 von admin