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stauer

Stauer

Kein feststehender Begriff des Gefahrgutrechts.

Als „Stauer“ angesprochen werden kann:

  • Der Verantwortliche auf einem Schiff, der für die korrekte Stauung von Sendungen/ Containern gemäß IMDG-Code oder ADN zu sorgen hat.
  • Der Unterzeichner des Packzertifikates
  • Der Verantwortliche, der Sendungen in einem Container gestaut hat
stauer.txt · Zuletzt geändert: 2023/02/20 14:48 von admin