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transportgenehmigungsverordnung

Transportgenehmigungs-Verordnung (TgV)

Nicht mehr gültige Verordnung zur Genehmigung der Beförderung von Abfällen in Deutschland.

Für den gewerbsmäßigen Transport von Abfällen zur Beseitigung und besonders überwachungsbedürftigen Abfällen („Sondermüll“) war eine Genehmigung erforderlich. Davon ausgenommen waren nur bestimmte Abfälle (z.B. Erdaushub) und öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger.

Die Transportgenehmigung war auch für ausländische Unternehmen vorgeschrieben, die Abfälle nach Deutschland, aus Deutschland oder durch Deutschland verbringen. Wer Abfälle transportiert, die der Transportgenehmigung bedürfen, muss das Fahrzeug mit der Abfallwarntafel kennzeichnen.

transportgenehmigungsverordnung.txt · Zuletzt geändert: 2020/11/30 11:20 von admin