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verpackung

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Verpackung

Umschließungen für Gefahrgüter, die zu den Versandstücken zählen, maximaler Inhalt 450 Liter bzw. 400kg.

Nicht zu den Verpackungen zählen Großpackmittel und Großverpackungen.

Als zulässige Verpackungen (Einzelverpackungen) gelten:

Ferner sind zusammengesetzte Verpackungen möglich. Diese müssen in der Verpackungsanweisung des jeweiligen Stoffes beschrieben sein:

  • Innenverpackung aus Glas/ Kunststoff/ Metall, nicht codiert, max. 10L Inhalt
  • Außenverpackung Kiste aus Stahl, Kunststoff oder Metall, codiert, brutto max. 250kg

Zusammengesetzte Verpackungen sind nicht das Gleiche wie Kombinationsverpackungen oder begrenzte Mengen.

Siehe auch

verpackung.1710432339.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/03/14 17:05 von admin