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verpackungsgruppe

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Verpackungsgruppe (VG)

Einteilung von Stoffen im Gefahrgutrecht; Englisch „Packing group (PG)“, Französisch „Group d'Emballage (GE)“.

Stoffe, die einer UN-Nummer zugeordnet sind, erhalten in der Regel eine Verpackungsgruppe. Bei Sammelbegriffen besteht die Möglichkeit, dass eine UN-Nummer mehrere Verpackungsgruppe aufweist. Gegenstände sowie Produkte der Klassen 1, 2, 5.2 und 7 erhalten keine Verpackungsgruppe.

Die Verpackungsgruppe zeigt die Gefährlichkeit eines Stoffes an.

  • Verpackungsgruppe I:    Stoffe mit hoher Gefahr
  • Verpackungsgruppe II:   Stoffe mit mittlerer Gefahr
  • Verpackungsgruppe III:  Stoffe mit geringer Gefahr

Mit der Verpackungsgruppe wird gleichzeitig die Mindestanforderung an die Verpackung definiert (X-codiert, Y-codiert, Z-codiert).

Die Verpackungsgruppe ist nicht gleichzusetzen mit der Beförderungskategorie.

verpackungsgruppe.1606401167.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/26 15:32 von admin