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verpackung

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 Irgendetwas, wo irgendetwas drin ist... ;-) Irgendetwas, wo irgendetwas drin ist... ;-)
  
-Je nach Rechtsbereich unterschiedlich definiert.+Je nach Rechtsbereich unterschiedlich definiert, was schnell sehr wichtig werden kann.
  
 ===== Gefahrgut ===== ===== Gefahrgut =====
  
-Feststehender Begriff! Verpackungen sind Umschließungen für [[gefahrgut|Gefahrgüter]], die zu den [[versandstueck|Versandstücken]] zählen.+Feststehender Begriff! Verpackungen sind [[umschliessung|Umschließungen]] für [[gefahrgut|Gefahrgüter]], die zu den [[versandstueck|Versandstücken]] zählen.
  
 Maximaler Inhalt 450 Liter bzw. 400kg. Für die Masse können einzelne [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisungen]] Abweichungen festlegen. Maximaler Inhalt 450 Liter bzw. 400kg. Für die Masse können einzelne [[verpackungsanweisung|Verpackungsanweisungen]] Abweichungen festlegen.
  
-Nicht zu den Verpackungen zählen [[großpackmittel|Großpackmittel]] und [[großverpackung|Großverpackungen]].+__Nicht__ zu den Verpackungen zählen [[großpackmittel|Großpackmittel]] und [[großverpackung|Großverpackungen]]. Diese Unterscheidung wird schnell wichtig, wenn es um die [[bezettelung|Bezettelung]] geht.
  
 Als zulässige Verpackungen (Einzelverpackungen) gelten: Als zulässige Verpackungen (Einzelverpackungen) gelten:
verpackung.1758637033.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin