Abfall

Stoffe, deren sich der Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Definiert im Abfallgesetz.

Das Abfallrecht kennt grundsätzlich zwei Definitionen

Fahrzeuge, die Abfälle transportieren, müssen mit der Abfallwarntafel gekennzeichnet sein.

Das Gefahrgutrecht kennt Abfälle nur sehr untergeordnet. Einige Abfälle haben eine eigene UN-Nummer (z.B. UN 2002 Zelluloid, Abfall, 4.2, III). Andernfalls muss dem Stoffnamen das Wort „Abfall“ vorangestellt werden.