Batterien arbeiten mit unterschiedlichen chemischen Systemen. Je nach Inhaltsstoffen und Funktionsweise unterliegen Batterien dem Gefahrgutrecht oder sind davon befreit. Die Befreiung kann abhängig vom Verkehrsträger sein. Da Batterien keine Stoffe/ Gemische sondern Gegenstände sind, unterliegen sie nicht dem Gefahrstoffrecht und somit nicht der Pficht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes.
Hersteller/ Inverkehrbringer müssen jedoch belastbare Aussagen zur möglichen Klassifizierung ihrer Batterien geben können. Für einige Batterietypen sind zudem Prüfberichte vorgeschrieben.