Befüller i.S.d. Gefahrgutrechts ist, wer Güter in Tanks einfüllt. Wer Versandstücke befüllt, heißt Verpacker.
Die Pflichten des Befüllers sind leidlich analog zu denen des Verpackers. Hinzu kommen Dinge wie Prüfung des Tanks vor Befüllung (besondere Zulassung), Kennzeichnung der Beförderungseinheit und Sicherstellen der Erdung.