Grundsätzlich das Verbringen von etwas aus einer (meist gefährlichen) Situation an einen anderen Ort.
Im Zuge von Verkehrsunfällen wird der Begriff „Bergung“ in der Regel durch Rettungskräfte für die Bergung von Toten verwendet. Lebende Personen und Tiere werden „gerettet“.
Nach Zwischenfällen mit Gefahrgütern steht zunächst das Retten von Menschenleben im Vordergrund. Kommt es zur Beschädigung von Umschließungen, müssen diese geborgen werden. Der Weitertransport darf dann grundsätzlich nur in zugelassenen Bergungsverpackungen erfolgen.