Einheit zur Beförderung von Gütern (Cargo Transport Unit - CTU).
Grundsätzlich sind damit keine Kleinladungsträger, Paletten, Gitterboxen usw. gemeint.
Begriff aus dem IMDG-Code für den Transport von Gefahrgütern. Als CTU gelten:
Als Güterbeförderungseiheit gemäß ADR gelten:
Nicht zu verwechseln mit → Beförderungseinheit