Die weitreichendste Kleinmengen-Regelung für den Transport gefährlicher Güter.
Die Vorschriften des ADR gelten nicht, wenn folgende Bedingungen eingehalten werden:
Entgegen dem eingebürgerten Namen Handwerker-Regelung darf diese Freistellung von jedem Unternehmen genutzt werden, das Gefahrgut neben seiner Haupttätigkeit befördert (z.B. Handelsvertreter, Industrietaucher oder Werkstattfahrzeuge).