Offenes Fahrzeug

Offene Fahrzeuge i.S.d. ADR sind offene Pritschen ohne jegliche Form des Witterungsschutzes.

Offene Fahrzeuge gelten als ausreichend belüftet für den Transport von Gasen, sind aber für den Transport bestimmter Gefahrgüter (z.B. Produkte der Klasse 4.3) oder bestimmter Verpackungsarten (z.B. Kartons) verboten. Findet sich in den produktspezifischen Sondervorschriften.

Siehe auch

bedecktes Fahrzeug

gedecktes Fahrzeug