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Sicherheitsdatenblatt (SDB)

Datensammlung, die aufgrund der Gefahrstoffverordnung erstellt werden muss.

Zusammenstellung aller relevanten Informationen zu dem in Verkehr gebrachten Produkt (u.a. Bestandteile, physikalisch-chemische Kenndaten, bekannte Gefahren i.S.d. Gefahrstoffverordnung, Gefahrgut-Klassifizierung, Kennzeichnungsvorschriften, Lagervorschriften). Benennt insbesondere Gesundheits- und Umweltrisiken sowie die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten/ Umwelt, Notfallmaßnahmen bei Brand und Havarie und Entsorgungsvorschriften.

Das SDB muss vom Hersteller bzw. demjenigen, der es in die EU einbringt (Inverkehrbringer), verantwortlich erstellt werden. Jeder (Zwischen-) Händler ist verpflichtet, das SDB kostenlos und unaufgefordert dem nächsten Händler bzw. dem gewerblichen Endverbraucher zur Verfügung zu stellen. Der gewerbliche Endnutzer sollte seine innerbetrieblichen Sicherheitsmaßnahmen und Unterweisungen bzw. Betriebsanweisungen auf Grundlage des SDB erstellen. Ferner ist das SDB verbindlicher Bestandteil des Gefahrstoffkatasters.

SDB müssen dem jeweiligen europäischen Rechtsstand entsprechen. Somit können Datenblätter von außerhalb der EU nicht genutzt werden. Dies gilt auch für amerikanische Datenblätter, die den europäischen SDB sehr ähnlich sind. Ferner ist die Aktualität zu gewährleisten. Nach ca. zwei Jahren kann ein SDB als veraltet betrachtet werden. Entgegen der leider immer noch existierenden Vorstellungen können SDB das Beförderungspapier für den Transport nicht ersetzen.

Sprache

→ Englisch: Material Safety Data Sheet - MSDS

Siehe auch

log POW

vPvB