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Warntafel

Tafel zum Warnen von Rettungskräften vor Gefahrgut an Bord.

Warntafeln müssen immer dann an der Beförderungseinheit angebracht werden, wenn Gefahrgut geladen wurde. Ausnahmen davon gibt es durch Kleinmengenregeln. Zudem Hinweis für die Kontrollorgane, dass sich eine nähere Betrachtung der Beförderungseinheit lohnen könnte.

Warntafel neutral

Orange-rot-reflektierend, muss Abmessungen von 30×40 cm sowie einen schwarzen Rand von 15mm aufweisen. Eine auf 12x30cm verkleinerte Warntafel darf genutzt werden, wenn an dem Fahrzeug keine reguläre Tafel angebracht werden kann (i.d.R. nur bei Pkw/ Bussen).

Warntafeln müssen fest installiert sein (Magnettafeln sind z.B. nicht mehr zulässig). Das Material muss brandbeständig sein (wodurch Klebefolien oder Pappschilder raus sind) und die Tafeln müssen deutlich sichtbar angebracht sein. Bei einem Kopfstand durch einen Unfall darf die Tafel nicht aus ihrer Halterung fliegen. Anbringung vorn und hinten an der Beförderungseinheit durch den Fahrzeugführer (!) wenn kennzeichnungspflichtige Mengen Gefahrgut geladen sind.

Warntafel mit Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr und UN-Nummer

Warntafeln mit Nummern müssen die gleichen Anforderungen wie neutrale Tafeln erfüllen, insbesondere die Ziffern müssen nach 15 Minuten Brand noch lesbar sein.

Anbringung vorgeschrieben bei Tanks, Tankcontainern etc. sowie loser Schüttung. Oberer Teil zeigt die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr, unterer Teil die UN-Nummer.

Generell seitliche Anbringung zusätzlich zur vorgenannten Warntafel (Ausnahmen möglich).

Siehe auch

Abfallwarntafel

Übersicht Kennzeichen Fahrzeuge (Warntafeln & Co. für Rettungskräfte)