Zusammenpackung

Zusammenpackung bezeichnet das Einbringen von verschiedenen Gefahrgütern bzw. das Einbringen von Gefahrgütern und Nicht-Gefahrgütern in ein Versandstück.

Die Zusammenpackung ist nur zulässig, wenn die Zusammenpackungsvorschriften („MP“ für mixed packing) dies erlauben.

Siehe auch

Zusammenladung.