trenngruppe
Trenngruppe
Durch die Trenngruppe wird im IMDG-Code eine Zuordnung der Gefahrgüter zu Gruppen vorgenommen, die aus Sicht des Transportes (oder seines Risikos) ähnliche chemische/ physikalische Eigenschaften aufweisen.
Wenn verschiedene Stoffe verschiedene Trenngruppen haben, können Zusammenladeverbote bzw. Trennvorschriften bestehen, dier wiederum durch den Trenncode vorgegeben werden. Ein anschauliches Beispiel findet sich dort.
Es gibt folgende Trenngruppen:
- SGG1 - Säuren
- SGG2 - Ammoniumverbindungen
- SGG3 - Bromate
- SGG4 - Chlorate
- SGG5 - Chlorite
- SGG6 - Cyanide
- SGG7 - Schwermetalle und ihre Salze
- SGG8 - Hypochlorite
- SGG9 - Blei und Bleiverbindungen
- SGG10 - Flüssige halogenierte Kohlenwasserstoffe
- SGG11 - Quecksilber und Quecksilberverbindungen
- SGG12 - Nitrite und ihre Gemische
- SGG13 - Perchlorate
- SGG14 - Permanganate
- SGG15 - Pulverförmige Metalle
- SGG16 - Peroxide
- SGG17 - Azide
- AGG18 - Alkalien
Siehe auch
trenngruppe.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/15 17:31 von admin