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zusammenpackung

Zusammenpackung

Werden verschiedene Gefahrgüter bzw. Gefahrgüter mit Nicht-Gefahrgütern zusammen in ein Versandstück gepackt, handelt es sich um Zusammenpackung.

Damit eine Zusammenpackung zulässig ist, müssen die anwendbaren Regelwerke der einzelnen Verkehrsträger die Zusammenpackung erlauben. Darüber hinaus müssen die Verpackungsanweisungen der jeweiligen Stoffe eine zusammengesetzte Verpackung zulassen. Der Verpacker muss zudem prüfen, ob die Stoffe gefährlich mit einander reagieren können.

Binnenverkehrsträger

Straße, Eisenbahn und Binnenschiff sind diesbezüglich harmonisiert. Die Zusammenpackung auf diesen Verkehrsträgern ist nur zulässig, wenn die Zusammenpackungsvorschriften („MP“ für mixed packing) dies erlauben.

See

Der IMDG-Code kennt keine MP-Vorschriften. Zusammengepackte Stoffe dürfen nicht gefährlich miteinander reagieren. Zudem müssen beachtet werden:

Außerdem ist nicht zu unterschätzen, wie unentspannt Reeder diesbezüglich sein können…

Siehe auch

zusammenpackung.txt · Zuletzt geändert: 2024/11/15 17:30 von admin