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zusammenpackung

Zusammenpackung

Zusammenpackung bezeichnet das Einbringen von verschiedenen Gefahrgütern bzw. das Einbringen von Gefahrgütern und Nicht-Gefahrgütern in ein Versandstück.

Die Zusammenpackung ist nur zulässig, wenn die Zusammenpackungsvorschriften („MP“ für mixed packing) dies erlauben.

Siehe auch

zusammenpackung.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/29 09:08 von admin