zusammenpackung
Zusammenpackung
Zusammenpackung bezeichnet das Einbringen von verschiedenen Gefahrgütern bzw. das Einbringen von Gefahrgütern und Nicht-Gefahrgütern in ein Versandstück.
Die Zusammenpackung ist nur zulässig, wenn die Zusammenpackungsvorschriften („MP“ für mixed packing) dies erlauben.
Siehe auch
zusammenpackung.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/29 09:08 von admin