ausrichtungspfeile
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Ausrichtungspfeile
Vorgeschriebener Handhabungshinweis für Gefahrguttransporte.
Folgende Verpackungen müssen mit Ausrichtungspfeilen bezettelt werden:
- Zusammengesetzte Verpackungen, wenn die Innenverpackungen flüssige Stoffe enthalten
- Einzelverpackungen, die einen Entlüftungsverschluss haben
- Maschinen/ Geräte, die flüssige Gefahrgüter enthalten, die austreten können, wenn die Ausrichtung nicht beachtet wird
Die Anbringung der Ausrichtungspfeile muss auf zwei gegenüberliegenden Seiten erfolgen (nicht zwingend neben anderen Bezettelungselementen). Die Größe soll angemessen sein, damit die Pfeile deutlich sichtbar sind. Für Ausrichtungspfeile gelten zudem die Vorgaben für Umverpackungen.
Die Darstellung darf mit und ohne Rahmen in Schwarz oder Rot erfolgen. Der Untergrund muss nicht Weiß sein, aber ausreichend kontrastieren. Der Aufdruck auf grauen/ braunen Kartons ist so z.B. zulässig - wenn genug Kontrast da ist!
Sprache
- Englisch: „Orientation arrows“
- Französisch: „Flèches d'orientation“
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