beauftragte_person
Unterschiede
Hier werden die Unterschiede zwischen zwei Versionen angezeigt.
Beide Seiten der vorigen RevisionVorhergehende ÜberarbeitungNächste Überarbeitung | Vorhergehende Überarbeitung | ||
beauftragte_person [2024/03/18 15:50] – [In eigener Sache] admin | beauftragte_person [2024/03/18 15:55] (aktuell) – [Beauftragte Person Gefahrgut (bPG)] admin | ||
---|---|---|---|
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
====== Beauftragte Person Gefahrgut (bPG) ====== | ====== Beauftragte Person Gefahrgut (bPG) ====== | ||
- | Begriff aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht ("// | + | Begriff aus dem deutschen Ordnungswidrigkeitenrecht ("// |
+ | Den Verantwortlichen im [[gefahrgut|Gefahrgutrecht]] sind [[pflichten|Pflichten]] zugeordnet, Verstöße dagegen stellen eine [[ordnungswidrigkeit|Ordnungswidrigkeit]] dar. Der Unternehmer, | ||
+ | Beauftragte Personen sind daher: | ||
+ | |||
+ | * in leitender Funktion (z.B. Versandleiter) | ||
+ | * als beauftragte Person bestellt (darf mündlich erfolgen, aber nur schriftlich ist eindeutig beweisbar) | ||
+ | * eigenmächtig Handelnde ohne Leitungsfunktion oder Weisung | ||
---- | ---- |
beauftragte_person.1710773435.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/03/18 15:50 von admin