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  1. Kennbuchstabe für „desensibilisierte explosive Stoffe“. Findet u.a. Anwendung bei den Klassifizierungscodes des Gefahrgutrechts.
  2. Tunnelkategorie bzw. Tunnelbeschränkungscode.
  3. Verträglichkeitsgruppe der Klasse 1: Detonierender explosiver Stoff oder Schwarzpulver oder Gegenstand mit detonierendem explosivem Stoff, jeweils ohne Zündmittel und ohne treibende Ladung, oder Gegenstand mit Zündstoff mit mindestens zwei wirksamen Sicherungsvorrichtungen
d.1665646748.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/10/13 09:39 von admin