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feuerloescher

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Feuerlöscher

Tragbares/ fahrbares Gerät zum Ersticken von Feuer. =)

Feuerlöscher als Fahrzeugausstattung

Beförderungseinheiten, die Gefahrgut befördern, müssen mit Feuerlöschern ausgestattet sein.

Feuerlöscher können verschiedene Löschmittel enthalten, die für unterschiedliche Brandklassen geeignet sind.

Feuerlöscher auf Beförderungseinheiten müssen grundsätzlich für die Brandklassen A, B, C zugelassen sein. Ferner müssen sie das Datum der nächsten Prüfung ausweisen und plombiert sein. Der Fahrzeugführer muss in der Benutzung des Feuerlöschers unterwiesen sein, soll aber aus Gründen des Selbstschutzes nur Entstehungsbrände löschen.

Die Ausstattung von Beförderungseinheiten mit Feuerlöschern findet sich im Abschnitt 8.1.4 ADR. Er legt fest, welche Menge Löschmittel sich mindestens an Bord befinden muss (verkürzte Darstellung!):

  • Beförderungseinheiten bis 3,5t zGM: 2kg + 2kg
  • Beförderungseinheiten 3,5 bis 7,5t zGM: 2kg + 6kg
  • Beförderungseinheiten über 7,5t zGM: 6kg + 6kg

Für Kleinmengentransporte gelten abweichende Vorgaben.

Mehr Löscher oder mehr Löschmittel sind zulässig. Allerdings gelten die o.g. Werte als jeweilige Mindestwerte; ein 6kg-Löscher darf nicht durch drei 2kg-Löscher ersetzt werden. Anstelle des ABC-Pulvers dürfen auch andere Löschmittel zum Einsatz kommen, wenn die mitgeführte Menge entsprechend angepasst wird. Dies kann z.B. bei der Mitnahme von Metallbrandlöschern sinnvoll sein. Alle Feuerlöscher müssen für den Fahrzeugführer leicht zugänglich und vor Witterungseinflüssen geschützt aufbewahrt werden.

Feuerlöscher als Ladung

Werden Feuerlöscher als Ladung befördert, gelten sie als Gefahrgut (Druckgefäß) und müssen nach allen Regeln der Kunst behandelt werden. Je nach Verkehrsträger sind aber Ausnahmen über Sondervorschriften möglich.

Sprachen

  • Englisch: fire-extinguisher
  • Französisch: extincteur d'incendie/ l'extincteur
  • Spanisch: extintor
feuerloescher.1745307269.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/04/22 09:34 von admin