gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff
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Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn, Binnenschiff (GGVSEB)
Deutsche Gefahrgutverordnung zur Umsetzung von ADR/ RID und ADN für nationale und grenzüberschreitende Transporte von Gefahrgut auf den Binnenverkehrsträgern.
Die GGVSEB legt ergänzend zu den in ADR/ RID/ ADN definierten Pflichten der am Transport Beteiligten weitere Pflichten fest bzw. spezifiziert diese. Ferner legt die GGVSEB Ordnungswidrigkeiten bei Verstößen fest.
Die GGVSEB kennt zudem einige Abweichungen von ADR/ RID/ ADN, die ausdrücklich auch für grenzüberschreitende Transporte bzw. nicht Deutschland zugelassene Beförderungseinheiten gelten (z.B. die Fahrwegbestimmung).
Siehe auch
gefahrgutverordnung_strasse_eisenbahn_binnenschiff.1737469562.txt.gz · Zuletzt geändert: 2025/01/21 15:26 von admin