gegenstand
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Gegenstand
Im Sinne des Gefahrgutrechts sind Gegenstände z.Z. nicht genauer definiert.
Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach Verpackungsanweisung) befördert werden; insbesondere große wie z.B.Fahrzeuge. Unverpackte Gegenstände gelten als Versandstücke und dürfen sogar nicht kennzeichnungspflichtig befördert werden, wenn die Bedingungen von 1.1.3.6 ADR/ RID eingehalten werden.
Eindeutig zu den Gegenständen zählen derzeit Batterien, Kältemaschinen oder Druckgaspackungen. Grundsätzlich nicht als Gegenstand gelten Verpackungen.
gegenstand.1731319848.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/11/11 11:10 von admin