gegenstand
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Gegenstand
Im Sinne des Gefahrgutrechts sind Gegenstände z.Z. nicht genauer definiert.
Gegenstände dürfen teilweise unverpackt (je nach Verpackungsanweisung) befördert werden; insbesondere große wie z.B. Fahrzeuge. Unverpackte Gegenstände gelten als Versandstücke und dürfen sogar nicht kennzeichnungspflichtig befördert werden, wenn die Bedingungen der 1.000-Punkte-Regel des ADR/ RID eingehalten werden.
Eindeutig zu den Gegenständen zählen derzeit Batterien, Kältemaschinen oder Druckgaspackungen. Grundsätzlich nicht als Gegenstand gelten Verpackungen.
gegenstand.1733400811.txt.gz · Zuletzt geändert: 2024/12/05 13:13 von admin