genetisch_manipulierte_organismen
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Genetisch manipulierte Organismen (GMO)
Organismen (meist Pflanzen, seltener Tiere), deren Genmaterial bewusst so verändert wurde, wie es in der Natur nicht vorkommt.
Feststehender Begriff des Gefahrgutrechts. Derartige GMO stellen grundsätzlich Gefahrgut dar. Sofern es sich nur um verändertes Genmaterial handelt, sind sie in der Klasse 9 einzustufen. Wurden diese GMO jedoch von allen am Transport beteiligten Staaten zur Verwendung zugelassen, unterliegen sich nicht den Vorschriften des Gefahrgutrechts (vorausgesetzt, es bestehen keine weiteren Gefahreneigenschaften).
Siehe auch
genetisch_manipulierte_organismen.1683116005.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/05/03 14:13 von admin