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hoechstzulaessige_bruttomasse

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Höchstzulässige Bruttomasse

Im Gefahrgutrecht nur im Zusammenhang mit IBC oder Tanks definiert.

IBC

Die Summe aus der Masse des IBC, der Bedienungsausrüstung, der baulichen Ausrüstung und der höchstzulässigen Nettomasse (an Gefahrgut, das in dem IBC verpackt werden darf).

Tanks

Die Summe aus der Masse des Tanks und der höchstzulässigen Menge, die in den Tank gefüllt werden darf.

==== ortsbewegliche Tanks

hoechstzulaessige_bruttomasse.1682679482.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/04/28 12:58 von admin