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IMO-Erklärung
Dokument für den Transport gefährlicher Güter auf See (englisch: IMO-Declaration).
Die IMO-Erklärung ist nur inhaltlich vorgeschrieben; der IMDG-Code enthält eine unverbindliche Empfehlung. Fotokopien/ Faxe sind zulässig, der schraffierte Rand muss nicht dabei sein; geschweige denn in rot. Allerdings sind Seefahrer Traditionalisten und lieben die alte Form…
Die IMO-Erklärung muss die Pflichtangaben gemäß Teil 5.4 IMDG-Code enthalten und unterschrieben sein. Der unterzeichnende (Versender) muss namentlich und mit Position/ Firmenzugehörigkeit angegeben sein und ist für den Inhalt der Erklärung verantwortlich. Dazu gehören auch die richtige Bezettelung von Versandstücken und richtige Kennzeichnung von CTU.
Weiterer Bestandteil ist das Packzertifikat und der Flammpunkt (Flp) für entzündliche Sachen.
IMO-Erklärungen dürfen als Beförderungspapier für Straße/ Schiene genutzt werden. In diesen Fällen muss jedoch auf die Anwendung von Absatz 1.1.4.2.1 hingewiesen werden.
Trivia
Bezeichnungen für die IMO-Erklärung sind auch „DGD“ für „dangerous goods declaration“ oder „IMO-DGD“.
Siehe auch
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