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inkorporation

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Inkorporation

Willentliche oder unbeabsichtigte Einnahme von Substanzen in den Körper (eines Lebewesens).

Im Gefahrgutrecht bestehen für die Inkorporation mit radioaktiven Stoffen, ansteckungsgefährlichen Stoffen oder Giften diverse Regeln.

Inkorporation kann erfolgen durch:

  • Verschlucken (Ingestion)
  • Einatmen
  • Berühren mit der Haut

Siehe auch

inkorporation.1764173696.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin