kaeltemaschine
Kältemaschine
Gerät, dass macht, das es kalt wird
Kältemaschinen sind grundsätzlich als Gefahrgut zu klassifizieren. Die meisten Kältemaschinen enthalten Gase (entzündlich/ nicht entzündlich, leider teilweise auf Basis von PFAS), die verdichtet und wieder entspannt werden. Nach dem gleichen Prinzip arbeiten Wärmepumpen, die folgerichtig mit dem ADR 2023 den Kältemaschinen gleichgestellt wurden. Für Kältemaschinen mit kleinen Mengen an Gas gibt es Freistellungen.
Gefahrgutrechtlich betrachtet gelten Kältemaschinen und Wärmepumpen als Gegenstände, auch wenn die durchaus Container-Format annehmen können.
Die Klassifizierungen sind:
- UN 2857 Kältemaschinen, 2.2 (nicht entzündliche Gase oder Ammoniak)
- UN 3358 Kältemaschinen, 2.1 (entzündliche Gase)
kaeltemaschine.txt · Zuletzt geändert: 2025/01/17 20:15 von admin