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kleinmengenregelung

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Kleinmengenregelung

Das Gefahrgutrecht kennt verschiedene Regelungen, den Transport gefährlicher Güter zu erleichtern oder ganz von den Vorschriften zu befreien. Da die Befreiungen meist im Zusammenhang mit der beförderten Menge stehen, hat sich der Begriff „Kleinmengenregelung“ eingebürgert.

Alle Kleinmengenregelungen haben Gemeinsamkeiten:

  • Wenn ausschließlich nach Kleinmengenregeln befördert wird, ist keine orange Warntafel an der Beförderungseinheit vorgeschrieben.
  • Wenn ausschließlich nach Kleinmengenregelungen befördert wird, ist kein Gefahrgutbeauftragter (Gb) vorgeschrieben.
  • Auch bei der Beförderung von Kleinmengen müssen die Beteiligten ausreichend geschult sein.

Siehe auch:

kleinmengenregelung.1677656682.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/03/01 08:44 von admin