Benutzer-Werkzeuge

Webseiten-Werkzeuge


lex_generalis

Dies ist eine alte Version des Dokuments!


Lex Generalis

Allgemeines Recht, allgemeines Gesetz. Gegenteil von → lex specialis

Deutscher Rechtsgrundsatz: Lex Specialis bricht lex generalis. So gilt für einen Gefahrguttransport in erster Linie die GGVSEB und dann erst die StVO.

lex_generalis.1779192963.txt.gz · Zuletzt geändert: von admin