lose_schuettung
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Lose Schüttung
Transport von Gefahrgütern ohne Umschließung. Der Transport in loser Schüttung ist nur zulässig, wenn die Sondervorschriften des ADR/ RID dies zulassen (Sondervorschriften „VV“ in Tabelle A, Spalte 17 bzw. Abschnitt 7.3.3 ADR/ RID).
Transporte werden üblicherweise in Containern oder Fahrzeugen mit entsprechenden Aufbauten durchgeführt.
lose_schuettung.1606580998.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/28 17:29 von admin