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Lose Schüttung
Transport von Gefahrgütern ohne Umschließung. Der Transport in loser Schüttung ist nur zulässig, wenn die Sondervorschriften des ADR/ RID dies zulassen (Sondervorschriften „VV“ in Tabelle A, Spalte 17 bzw. Abschnitt 7.3.3 ADR/ RID).
Transporte werden üblicherweise in Containern oder Fahrzeugen mit entsprechenden Aufbauten durchgeführt („Mulden-Kipper“).
Ebenfalls als lose Schüttung im Sinne des ADR gelten Silo-Transporte, siehe Bild.
lose_schuettung.1700233459.txt.gz · Zuletzt geändert: 2023/11/17 16:04 von admin