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Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS)

Auf Grundlage der Gefahrstoffverordnung regeln die TRGS den Umgang mit einzelnen Stoffen wie Asbest oder Stoffgruppen wie Chromaten. Auch für die Kennzeichnung von Stoffen, Erstellung von Sicherheitsdatenblättern, Vorsorgeuntersuchungen oder Schadstoffsammelstellen gibt es Technische Regeln.

Regeln sind grundsätzliche Vorgaben, der Anwender kann von ihnen abweichen. Abweichende Maßnahmen müssen jedoch das gleiche Schutzziel erreichen (was selten gelingt). In Zweifelsfällen entscheidet die zuständige Überwachungsbehörde (i.d.R. Gewerbeaufsicht).

Einstieg in die technischen Regeln und Kardinalsvorschrift, wenn keine besonderen Regeln bestehen, ist die TRGS 510. Zuverlässigste Quelle für den Download akuteller Vorschriften ist das BauA.

Siehe auch

technische_regeln_gefahrstoffe.txt · Zuletzt geändert: 2024/02/19 14:40 von admin