Tunnel
Spätestens seit der großzügigen Verteilung von Tunnelbeschränkungen ist die Frage, was eigentlich ein Tunnel ist, tatsächlich interessant geworden.
Deutschland definiert das in der RSEB so: Ein Tunnel ist ein Bauwerk i.S.d. „Richtlinien für die Ausstattung und den Betrieb von Straßentunneln (RABT)“. Grob gesagt; Ein Bauwerk, unter dem durchgefahren werden kann und das keine Brücke ist. Wer hätte das gedacht.
Für den Gefahrgutanwender ist die Frage allerdings nur von akademischer Natur. Ob es ein Tunnel oder nur eine Unterführung ist, ist belanglos. Denn erstens greifen alle tunnelbezogenen Restriktionen nur bei kennzeichnungspflichtigen Transporten. Und zweitens müssen für Gefahrgut gesperrte Tunnel beschildert sein wie rechts zu sehen. Erst dann bestehen Durchfahrtsverbote.