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umweltgefaehrdend

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Umweltgefährdend

Gefahrgut

Stoffe, die i.S.d. Gefahrgutrechts eine starke Gefahr für die Umwelt darstellen. Im Seerecht als Meeresschadtstoff („Marine Pollutant“) bezeichnet.

Die Umweltgefährdung kann Haupt- oder Nebengefahr sein. Umweltgefährdende Stoffe ohne weitere Gefahren werden in der Klasse 9 eingestuft.

Umweltgefährdende Stoffe müssen immer mit dem Symbol „Fisch & Baum“ gekennzeichnet sein.

Betrachtet wird nur die Schädigung des Bodens und der aquatischen Umwelt.

Gefahrstoff

Stoffe, die i.S.d. Gefahrstoffrechts eine starke Gefahr für die Umwelt darstellen. Im Gegensatz zum Gefahrgutrecht berücksichtigt das Gefahrstoffrecht auch die Schädigung der Luft/ Ozonschicht.

Umweltgefährdende Stoffe müssen mit dem Symbol „Fisch & Baum“ mit dem roten Rahmen gekennzeichnet sein. Dieser Aufkleber darf den durch das Gefahrgutrecht (s.o) vorgeschriebenen nicht ersetzen.

umweltgefaehrdend.1634722187.txt.gz · Zuletzt geändert: 2021/10/20 11:29 von admin