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versandstueck

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Versandstück

Was am Ende des Verpackungsvorganges fertig etikettiert auf die (Gefahrgut-) Reise gehen soll, ist ein Versandstück. Das Gefahrgutrecht unterteilt Versandstücke in Verpackungen (maximaler Inhalt 450 Liter bzw.400kg netto), Großpackmittel (IBC) und Großverpackungen (LP) .Definiert im Kapitel 1.2 ADR/ RID. Versandstücke müssen i.d.R. über eine Verpackungscodierung verfügen und werden über die Verpackungsanweisungen bestimmt.

Versandstücke, die in einer Umverpackung befördert werden, sind Versandstücke in einer Umverpackung, kein neues Versandstück.

versandstueck.1606394402.txt.gz · Zuletzt geändert: 2020/11/26 13:40 von admin