zusammenpackung
Dies ist eine alte Version des Dokuments!
Zusammenpackung
Zusammenpackung bezeichnet das Einbringen von verschiedenen Gefahrgütern bzw. das Einbringen von Gefahrgütern und Nicht-Gefahrgütern in ein Versandstück. Die Zusammenpackung ist nur zulässig, wenn die Zusammenpackungsvorschriften („MP“ für mixed packing) dies erlauben.
Siehe auch
zusammenpackung.1649078703.txt.gz · Zuletzt geändert: 2022/04/04 15:25 von admin