Erreger (z.B. Viren, Bakterien, Prionen), die krank machen.
Ansteckungsgefährliche Erreger können durch Einatmen, Verschlucken, Berührung mit der unverletzten Haut oder durch blutige Verletzungen übertragen werden. Die Erkrankungen können von „unbemerkt“ über „unschön“ zu „tödlich“ verlaufen.
Erreger können für nur eine Spezies oder mehrere Spezies ansteckungsgefährlich sein.
Wenn Erreger ein hohes Gefahrenpotenzial haben und während eines Transportes (einschließlich Zwischenfällen) hochgradig ansteckungsgefährlich sein können, gelten sie als Gefahrgut der Klasse 6.2. Differenziert wird zudem, ob sie nur Tiere oder auch Menschen gefährden können:
Abfälle, die potenziell ansteckungsgefährliche Stoffe enthalten können, sind ebenfalls Gefahrgut:
Werden Proben befördert, die potenziell ansteckungsgefährliches Material enthalten, gelten sie auch als Gefahrgut:
Hier besteht jedoch eine Befreiung durch die Verpackungsanweisung P 650
Ansteckungsgefährliche Stoffe unterliegen nicht dem Gefahrstoffrecht.