Der Batterieaufkleber ist ein Kennzeichen für Lithiumbatterien oder Natriumbatterien, die nach der Sondervorschrift (SV) 188 verpackt sind. Anwendbar auf den Binnenverkehrsträgern und der See.
Die SV 188 darf angewandt werden für Batterien und Geräte mit solchen Batterien, wenn
Um die SV 188 anzuwenden, gilt:
Jede Batterie muss geprüft und unbeschädigt sein.
Jede Batterie muss gegen Kurzschluss geschützt sein.
Jedes Geräte muss gegen unbeabsichtiges Einschalten geschützt sein.
Eine stabile (
ungeprüfte) Verpackung muss genutzt werden.
Ein
Versandstück mit Batterien darf nicht schwerer als 30kg brutto sein.
Beschädigte Versandstücke dürfen nicht befördert werden.
Jedes Versandstückist mit dem Batterieaufkleber zu bezetteln.
Bei Einhaltung aller Bedingungen sind die Beförderungen von den weiteren Gefahrgutvorschriften befreit.