Bergungsgroßverpackung

Feststehender Begriff aus dem Gefahrgutrecht.

Eine Großverpackung (LP), welche für die Aufnahme von Versandstücken mit Beschädigungen eine besondere Zulassung aufweist.

Geeignet/ zugelassen für Nettomassen oberhalb 400kg bzw. 450L. Maximaler Fassungsraum 3.000L.

Sonst analog zur Bergungsverpackung (siehe dort).