1.) Convention relative au contrat de transport international de marchandises par route.
Internationale Vereinbarung über Beförderungsverträge auf Straßen. Die Grundlage europäischen Frachtrechts und damit auch die des CMR-Frachtbriefes. Das CMR regelt, was in diesem Frachtbrief stehen muss:
Ein CMR-Frachtbrief kann ein Beförderungspapier für Gefahrgut darstellen, muss es aber nicht zwingend.
2.) Gefahrstoffe mit den Eigenschaften „carzinogen“, „mutagen“ oder „reproduktionstoxisch“
→ CRM