Fahrzeug für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße gemäß Teil 9 ADR.
EX/II-Fahrzeuge sind für den Transport von explosionsgefährlichen Stoffen und Gegenständen (u.U. auch in Tanks) zugelassen und verfügen über eine besondere Zulassung.
Fahrzeuge mit einer EX/II-Zulassung müssen über verschiedene Ausstattungsmerkmale verfügen wie z.B. ABV oder besonders gekapselte elektrische Leitungen. Ferner müssen EX/II-Fahrzeuge besondere Anforderungen an z.B. Batterien, Kraftstoffbehälter oder die Auspuffanlage erfüllen. Ein Retarder ist nicht vorgeschrieben.